Wahlhelfer

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.

Als Wahlhelfer haben Sie folgende Aufgaben:

 

  • Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
  • Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Ermittlung des Wahlergebnisses, das an die Gemeindebehörde gemeldet wird
  • Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses

 

Wahlhelfern wird ein Erfrischungsgeld als Aufwandsentschädigung gewährt. Die Höhe legt der Gemeinderat mit Beschluss bei jeder Wahl individuell fest. Die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Europawahl 2024 wurde noch nicht beschlossen.

 

Voraussetzungen für einen Wahlhelfer

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein; in der Regel werden auch für überörtliche (landesweite) Wahlen nur die Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde als Wahlhelfer berufen.

 

Um wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre
  • bei Europawahlen: 16 Jahre
  • bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: grundsätzlich seit mindestens 3 Monaten Meldung mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet 
  • bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sowie Bürgerentscheiden: Aufenthalt seit mindestens 2 Monaten mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis
  • bei Europawahlen, Gemeinde- und Landkreiswahlen: Deutsche und EU-Angehörige (Unionsbürger)
  • bei Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sowie Volksentscheiden: Deutsche

 

Haben Sie Interesse in unserer Gemeinde als Wahlhelferin/Wahlhelfer tätig zu werden, senden Sie doch eine kurze E-Mail an wahlen@otterfing.de, in der Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) nennen oder melden Sie sich unverbindlich bei Frau Schulz unter Tel.: 08024 9063 - 115.

 

Wir freuen uns über jede/n, der/die uns bei diesem wichtigen Amt unterstützt.